Spot Kreuzherrenplatz

Der Kreuzherrenplatz liegt im Bereich der Bodendenkmäler VIE 129 „Mittelalterliches bis neuzeitliches Kreuzherrenkloster mit Kirche St. Nikolaus Brüggen“ und VIE 138 „Mittelalterliche und neuzeitliche Altstadt Brüggen“. Beide sind in die Denkmalliste der Burggemeinde Brüggen eingetragen und unterliegen damit den Bestimmungen des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes.

Foto Spot Kreuzherrenplatz

Insbesondere das Bodendenkmal Kreuzbrüderkloster Brüggen ist von besonderer lokaler und überregionaler Bedeutung. Diese liegt zum einen in der heute noch sichtbaren Architektur wie der Kath. Pfarrkirche St. Nikolaus und dem heutigen Rathaus mit Kellergewölbe und Plattenboden, und zum anderen in der durch Urkunden belegten Geschichte des spätmittelalterlichen Klosters. Kreuzbrüdergemeinden, die in Belgien ihren Ursprung haben und letztlich auf augustinische Ordensregeln zurückgehen, haben mit ihrer Gründung in Brüggen ein herausragendes Kulturdenkmal geschaffen; im Rheinland besitzen solche Klosteranlagen Seltenheitswert. An der Erhaltung und Dokumentation des gesamten Klosters mit seinen Baudenkmälern sowie der im Boden noch vorhandenen Denkmalsubstanz besteht daher ein besonderes öffentliches Interesse.

Aufgrund der zum Teil recht massiven Erdeingriffe, die mit der geplanten Umgestaltung des Kreuzherrenplatzes erforderlich werden, und aufgrund der nicht abschließend geklärten Befundlage hat das zuständige Amt für Bodendenkmalpflege beim Landschaftsverband Rheinland die Umsetzung des Vorhabens von einer archäologischen Sachverhaltsermittlung abhängig gemacht. Diese dient dazu, die Befundlage und die sich daraus ergebenden denkmalrechtlichen Fragestellungen zu klären, eventuelle Bedenken auszuräumen und die Voraussetzungen für die Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis zu schaffen.

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Plan des Kreuzherrenklosters in Brüggen, angefertigt von Antonius Jakob Hermes um 1757, ULB Düsseldorf, Online-Ausgabe Düsseldorf: Universitäts- und Landesbibliothek, 2011, urn:nbn:de:hbz:061:1-79110

Zu diesem Zweck wurden insgesamt vier mit dem Amt für Bodendenkmalpflege zuvor abgestimmte Suchschnitte im Bereich des Rathauses und der Kirche angelegt. In allen Suchschnitten wurden Befunde hauptsächlich in Form von Mauern festgestellt, die – basierend auf historischem Kartenmaterial – eindeutig mit der historischen Klosteranlage in Kontext gesetzt werden konnten. Aufgrund dieser Befundlage ist davon auszugehen, dass größere Teile der Klosteranlage oberflächennah erhalten sind und auch bei tieferen Bodeneingriffen weitere Befunde zum Vorschein kommen können.

Diese Erkenntnisse führen dazu, dass die Planung zur Umgestaltung des Kreuzherrenplatzes in Teilen überarbeitet und denkmalgerecht fortgeschrieben werden muss. Die Burggemeinde Brüggen wird ein mit der Aufarbeitung historischer Bausubstanz vertrautes Büro mit der weiteren Planung beauftragen. Das hierfür erforderliche Vergabeverfahren wird zurzeit durchgeführt.

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